Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen 
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Unsere AGB

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen „Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH“

Einleitung:
Alle Leistungen des Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH liegen die nachfolgenden AGB zu Grunde. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1. Anmeldung / Vertragsschluss

1. Zu den Angeboten des Weiterbildungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH kann sich jedermann anmelden, der die in der Kursbeschreibung enthaltenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
1.2. Die Anmeldung ist in Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch) oder online über das Buchungsportal der Website www.wig-bildung.de
1.3. Anmeldungen werden für beide Seiten rechtsverbindlich, sobald die Anmeldung durch das Bildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH in Textform per E-Mail, per Fax oder postalisch bestätigt wurde.
1.4. Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, teilt das Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH dies dem Teilnehmer unverzüglich mit.
1.5. Die Bedingungen gelten für jegliche Veranstaltungsform als Präsenz- oder Online-Seminar.
1.6 Bei Nutzung der Arbeitgeberanmeldung durch einen Teilnehmer selbst, verpflichtet sich dieser, jeweiligen Arbeitgeber über seine Anmeldung zu Informieren.


2. Kosten
2.1. Es handelt sich um reine Teilnahmepreise ggf. können Gebühren für Zertifikate und weitere Dienstleistungen anfallen.
2.2. Bei einer nachträglichen Erhöhung der Gebühren wird die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH dies dem Teilnehmer durch die Anmeldebestätigung mitteilen. In diesem Fall wird die Anmeldung erst mit erneuter Zustimmung des Teilnehmers rechtsverbindlich.
2.3. Preisnachlässe oder Rabattvereinbarungen (z. B. durch Exklusivverträge, Gutscheine oder anderen Werbeaktionen) sind nicht übertragbar und können weder ganz oder teilweise gegen Bargeld eingelöst werden. Eine Kombination von Preisnachlässen oder Rabattvereinbarungen ist ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Gebühren sind nach Rechnungslegung ohne Abzüge in einer Summe binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten.
3.2. Gesonderte Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3.3. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 27 Tagen ab Rechnungsdatum bei dem Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH eingegangen, so ist das Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB geltend zu machen.
3.4. Für Zahlungen per Vorkasse gewähren wir einen Skonto in Höhe von 3% auf den Gesamtbetrag der Rechnung. Der Abzug des Skontos erfolgt nur, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig beglichen wird. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf Skonto und der volle Rechnungsbetrag wird fällig. Der Skontoabzug ist nur bei Überweisungen innerhalb Deutschlands möglich.

4. Ummeldung und Stornierung von Kursteilnehmern
4.1. Die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung an Lehrgängen diese kurzfristig, spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn, abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
4.2. Die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH behält sich vor, Änderungen in der Person des Dozenten vorzunehmen, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt und dieser die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann.
Ein Anspruch auf Durchführung der Dienstleistung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht.
Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Gebührenminderung.
4.3. Stornierungen von Buchungen bedürfen immer der Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch).
4.3.1. Stornierungen sind bis 31 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin kostenfrei.
4.3.2.Bei Stornierungen, welche vom 30. Tag bis zum 04. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgen, werden 50% der Gesamtsumme fällig.
4.3.3. Bei Stornierungen, welche ab dem 3. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgen, werden 90% der Gesamtsumme fällig.
4.3.4. Erfolgt die Stornierung nach Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht, so ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten. Die Ummeldung auf eine Ersatzperson ist aber gemäß § 4.4.2 möglich.
4.4. Umbuchungen von Teilnehmern in später stattfindende gleichwertige Lehrgänge und der Austausch von Teilnehmern bedürfen immer der Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch).
4.4.1. Bis zum 31. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn ist die Umbuchung kostenfrei.
4.4.2. Ab dem 30. Tag vor Veranstaltung oder nach Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben.
4.4.3. Es besteht kein Anrecht auf eine Umbuchung in den direkt nachfolgenden gleichwertigen Lehrgang.

5. Inhouse Seminare
5.1. Für alle Veranstaltungen bei einem Auftraggeber im Hause (Inhouse) gilt, dass die Verantwortung für Raumgröße und Ausstattung beim Auftraggeber liegt.
5.2. Die vereinbarte maximale Anzahl von Mitarbeitern je nach Veranstaltungsart darf nicht überschritten werden.
5.3. Mitarbeiter, welche, während der Inhouse-Seminare erkranken, haben keinen Rechtsanspruch auf Wiederholung und Abschluss der Schulung. Sie können die Maßnahme jedoch in Absprache und bei entsprechenden Möglichkeiten an anderen Veranstaltungen des Auftragnehmers andernorts nachholen.
5.4 Im Fall einer Stornierung von Inhouse-Seminaren Stornierungen bedarf diese immer der Textform (per Fax, E-Mail oder postalisch).
5.4.1. Erfolgt die Stornierung eines Inhouse-Seminars ab dem 60. Tag bis zum 31. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn, werden 10% der Gesamtsumme fällig.
5.4.2. Erfolgt die Stornierung vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor geplantem Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Gesamtsumme fällig.
5.4.3. Bei Stornierungen nach dem 15 Tag vor geplantem Veranstaltungsbeginn werden 90% der Gesamtsumme fällig.
5.4.4. Erfolgt die Stornierung am Tag des Veranstaltungsbeginns oder später, so ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten.

6. Prüfungen und Fehlzeiten
6.1. Prüfungsgebühren der Kammern, Gesundheitsämter oder anderer Institutionen werden nach der jeweils geltenden Gebührenordnung von der prüfenden Stelle separat erhoben.
6.2. Soweit bei Langzeitlehrgängen (über 100 Unterrichtsstunden) des Weiterbildungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH Prüfungsgebühren anfallen, sind diese im Kursprogramm und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.3. Für Wiederholungsprüfungen bei Nichtbestehen der Regelprüfung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.
6.4. In Kursen, in welchen zur Erlangung des Teilnahmezertifikats eine verbindliche Mindestanwesenheitszeit festgelegt ist, müssen darüberhinausgehende Fehlzeiten unabhängig vom Grund des Fehlens zwingend nachgeholt werden.
6.4.1. Für das Nachholen von Fehlzeiten ist vom Teilnehmer die anteilige Kursgebühr je Nachholtag zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 80,00 € zu zahlen.
6.4.2. Es besteht kein Anrecht auf eine Umbuchung in den direkt nachfolgenden gleichwertigen Lehrgang.

7. Sonstige Leistungen
7.1. Zertifikate für die Teilnahme und den Prüfungserfolg sind als Erstzertifikat jeweiligen Kurspreis zu dessen Abschluss enthalten. Die Beantragung und Ausstellung von Zertifikaten durch Dritte (z.B. Fachgesellschaften) kann mit zusätzlichen Gebühren und deren Weiterberechnung an den Teilnehmer verbunden sein.
7.2. Für die Zweitausfertigung einer Teilnahmebescheinigung / eines Zertifikates / eines Zeugnisses werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 € erhoben, die in Vorauskasse nach Rechnungstellung zu entrichten sind.
7.3. Sollte 10 Kalendertage nach Zahlungsziel kein Zahlungseingang festgestellt werden, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00€ fällig. Bei fehlendem Zahlungseingang 20 Kalendertage nach Zahlungsziel wird eine weitere Mahngebühr in Höhe von 15,00€ fällig. Sollte nach 30 Kalendertagen kein Zahlungseingang erfolgen, wird die offene Forderung an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten.
7.4. Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH die Gründe dafür zu vertreten hat, werden die Bankgebühren dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Ausschluss von Teilnehmern
8.1. Teilnehmer, denen gegenüber der Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH noch offene Forderungen vorliegen, können von der weiteren Teilnahme am Bildungsangebot der Weiterbildungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH ausgeschlossen werden.
8.2. Teilnehmer, die gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes eine unter Quarantäne stehende Erkrankung oder deren Symptome haben oder keine aktuelle Impfung oder Negativtestung vorweisen können bzw. deren Durchführung ablehnen, können von der Teilnahme an einer Veranstaltung jederzeit, auch nach Veranstaltungsbeginn, ausgeschlossen werden.
8.3. Sollte der Ausschluss während einer laufenden Dienstleistung erfolgen, so sind die Gebühren hierfür in voller Höhe leisten. Erst mit Begleichung der ausstehenden Forderungen erfolgt wieder eine Zulassung zu erneuter regulärer Buchung.                                                                                                                                        8.4 Sprachempfehlung
Die Fort- und Weiterbildungen werden in deutscher Sprache referiert. Wir empfehlen den Teilnehmern ein Sprachniveau vom Level B2. (mindestens)

9. Bescheinigungen / Zertifikate / Zeugnisse

9.1. Bescheinigungen / Zertifikate / Zeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH. Diese werden erst nach vollständiger Begleichung aller Gebühren an den Teilnehmer versendet.
9.2. Falsche Angaben zu Berufsqualifikationen führen dazu, dass dem Teilnehmer keine Bescheinigung /Zertifikat / Zeugnis ausgestellt werden kann bzw. bereits ausgestellte zurückgefordert werden können.

10. Haftung
Das jeweilige Bildungsangebot wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand vorbereitet und ausgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH keine Haftung.
10.1. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer Lernerfolgskontrolle kommt eine Minderung oder Rückforderung der Gebühren nicht in Betracht.
10.2 Die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH übernimmt keine Haftung für Nachteile, welche sich auf Grund fehlender Seminareignung der Teilnehmer ergeben.
10.3. Die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen, Taschen, Laptops, Mobiltelefone etc. Derartige Gegenstände unterliegen der Aufsichtsverantwortung der jeweiligen Eigentümer.
10.4. Die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH haftet im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH nur insoweit, als dieser auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Weiterbildungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Weiterbildungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH beruhen.

11. Teilnahme am E-Learning
11.1. Die Nutzung des E-Learnings-Portals ist Rahmen eines Abonnement-Systems möglich. Dieses wird mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt wird.
11.2. Für die Teilnahme am E-Learning-Portal wird eine monatliche Lizenzgebühr je Mitarbeiter des Kunden als Flatrate erhoben.
11.2.1. Die Lizenzgebühren für die Anzahl der als Nutzer berechneten Mitarbeiter wird jeweils für ein halbes Jahr im Voraus erhoben.
11.2.2. Nicht genutzte Lizenzen können nicht rückerstattet werden.
11.2.3. Zusätzlich benötigte Lizenzen können jederzeit ergänzt werden. Jede Anhebung der Nutzerzahl führt zur Verlängerung der Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr.
11.2.4. Jede Vertragsänderung oder die Kündigung bedarf der Schriftform (Post, Fax, E-Mail).
11.3. Teilnahme Zertifikate am E-Learning werden nicht durch die Seminarverwaltung, sondern vom Systemselbst erstellt und nach erfolgter Prüfung automatisch an die Teilnehmer versendet. Mitarbeiter des
Kunden mit zugewiesener Führungsrolle können selbst für Ihre Mitarbeiter Berichte und
Kontrollübersichten aus dem System ziehen.
11.5. Dienstleistungen durch Mitarbeiter der Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH liegen in einem online durchgeführten Einführungs Workshop von 1,5 Stunden für Führungskräfte des Kunden und zur Sicherstellung der Nutzbarkeit für die angemeldeten Teilnehmer. Weitere Leistungen wie zusätzliche Systemauswertungen, Mehrausfertigungen von Zertifikaten sind kostenpflichtig.

12. Kooperation
Zur Angebotserweiterung steht die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH in Kooperationen mit ausgewählten Drittanbietern. Buchungsanfragen bei der Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH für Kurse, die in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt werden, werden für den Nutzer klar erkennbar weitergeleitet. Erfolgt die Kursbuchung eines Kooperations-Kurses auf der Plattform der Weiterbildungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH, wird nicht die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH, sondern der jeweilige Kooperationspartner Vertragspartner. Die Zuständigkeit wird dem Kunden mit der Kursbuchung deutlich benannt. In diesem Fall übernimmt die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH keinerlei Gewährleistung für Inhalte und Durchführung der Kurse durch Kooperationspartner.

13. Datenerfassung
Die im Rahmen der Lehrgangsabwicklung notwendigen Daten werden mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

14. Urheberrechte / Copyright
Mit der Anmeldung zu Bildungsangeboten verpflichtet sich der Teilnehmer / Auftraggeber zur Beachtung folgender Vereinbarung: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch, elektronisch oder durch zukünftige Verfahren vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet noch anderweitig genutzt werden. Verstößt ein Teilnehmer / Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, so wird eine schadensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR je Verstoß fällig.

15. Gerichtsstand
Soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtstand besteht, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Weiterbildungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH.

16. Schlussbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen des Weiterbldungsinstituts im Gesundheitswesen GmbH und die gesamten Rechtsbeziehungen mit Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichend von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehandelte Vereinbarung sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
WICHTIGE ANMERKUNG ZUR GLEICHSTELLUNG IN DER SPRACHVERWENDUNG
In allen Texten wurde überwiegend die männliche Schreibweise verwendet. Wir gehen selbstverständlich von einer Gleichstellung von Mann und Frau aus und haben ausschließlich zur besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet. In allen Fällen gilt jeweils die weibliche und männliche Form. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Stand: 01.02.2023

Widerrufsrecht:
Verbraucher gemäß § 13 BGB haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss gegenüber der Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH, Alte Linner Straße 129, 47799 Krefeld mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) der Entschluss, die Anmeldung zu widerrufen, erklärt werden.
Für die Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wurde der Vertrag wirksam widerrufen, wird die Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen erstatten. Wird das Widerrufsrecht während einer laufenden Veranstaltung ausgeübt, so ist der Weiterbildungsinstitut im Gesundheitswesen GmbH ein angemessener Anteil des vereinbarten Honorars zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich mit dem Gesamtumfang der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Stand: 01.02.2023