Gemäß § 4 (3) PflAPrV ist jeder Praxisanleiter im Pflegeberuf verpflichtet, jährlich 24 berufspädagogische Fortbildungsstunden zu absolvieren.
Die Pflichtfortbildung für pflegerische Praxisanleiter dient dem kontinuierlichen Wissenserwerb. Inhaltlich werden u.a. aktuelle Themen der praktischen Pflegeausbildung besprochen.
Die erfolgreiche Teilnahme an dieser jährlichen Pflichtfortbildung bildet die Grundlage zur Ausübung der Praxisanleitertätigkeit nach dem Pflegeberufegesetz.
Die Fortbildung trägt dem im Pflegeberufegesetz beschriebenen Konzept des „lebenslangen Lernens“ Rechnung und unterstützt Sie bei der professionellen und qualitativen Begleitung und Durchführung der praktischen Ausbildung im Pflegeberuf.
Die Themen variieren und behandeln unterschiedliche Schwerpunkte.
Tag 1:
Beurteilen und Bewerten
Konstruktive Kritik, Feedback
Konflikte in der Anleiter-Schüler-Beziehung souverän meistern
Tag 2:
Lerntheorien und Lernmotivation
Umgang mit Lernschwierigkeiten bei Auszubildenden
Meine Rolle als Praxisanleiter
Tag 3:
Die Kraft der Vorbildfunktion in der Praxisanleiterrolle
Umgang mit Herausforderungen und Schwierigkeiten während der praktischen Ausbildung
Fachspezifische Themen
Jedes Modul ist mit einer Unterrichtszeit von 8 Stunden geplant. Somit müssen die Teilnehmer an insgesamt 3 Veranstaltungen aus diesem Portfolio teilnehmen, um die geforderten 24 berufspädagogischen Fortbildungsstunden zu erreichen.
Stunden:
24 Stunden (Tagesteilnahme mit 8 Stunden möglich)
Kosten:
405 € pro Person (135 € je Tag)
Schulungsform:
Online (gemäß Vorgaben des Landes NRW), oder Präsenz
Teilnehmerkreis:
Alle pflegerischen Praxisanleiter, Lehrrettungsassistenten, OTA, ATA, MFA, MTRA
Medien:
Präsentation, Instruktionsunterricht, praktische Übungen
Termine:
PAR-2024-04: am 02. - 04. Dezember 2024 von 8:00-16:30 Uhr
PAR-25-01: am 14. - 16. Februar 2025 von 8:00-16:30 Uhr