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Ratgeber

§ 132l SGB V und die Rahmenempfehlung zur außerklinischen Intensivpflege: Was Pflegekräfte wissen müssen

Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde die außerklinische Intensivpflege in § 37c SGB V neu geregelt. § 132l SGB V bestimmt, welche Anforderungen Leistungserbringer erfüllen müssen. Die Rahmenempfehlung konkretisiert sie, unter anderem bei der Qualifikation des Pflegepersonals.

Was regelt § 132l SGB V?

§ 132l SGB V verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer, Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege zu vereinbaren. Diese Rahmenempfehlung regelt Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen, die Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Grundsätze der Vergütung.

Die aktuelle Fassung der Rahmenempfehlung datiert vom 3. April 2023. Sie ist Grundlage aller Versorgungsverträge zwischen Pflegediensten und Krankenkassen.

Qualifikationsanforderungen an Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege müssen eine Zusatzqualifikation nach einem anerkannten Curriculum nachweisen. Die Rahmenempfehlung nennt als Mindeststandard den Basiskurs mit 120 Stunden, bestehend aus Theorie und Hospitation. Für verantwortliche Pflegefachkräfte wird eine weitergehende Qualifikation erwartet, die der Expertenkurs mit 200 Stunden abdeckt.

Das ArGe-Curriculum erfüllt diese Vorgaben. Kurse, die danach durchgeführt werden, gelten als prüfsicher und werden von den vertragsgebenden Krankenkassen und vom Medizinischen Dienst anerkannt.

Was bedeutet das für Pflegedienste?

Ohne qualifiziertes Personal können Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nicht abgerechnet werden. Pflegedienste müssen bei Qualitätsprüfungen nachweisen, dass alle eingesetzten Pflegefachkräfte die geforderte Qualifikation besitzen. Fehlende Nachweise führen zu Abschlägen oder zur Kündigung des Versorgungsvertrags.

Planen Sie Weiterbildungen deshalb mit Vorlauf. Die Basiskurse starten mehrmals im Jahr, Inhouse-Kurse für ganze Teams sind ab 10 Teilnehmern möglich.

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Häufige Fragen

Gilt die Rahmenempfehlung auch für Kinder?

Ja. Für die pädiatrische außerklinische Intensivpflege gibt es den pädiatrischen Basiskurs nach ArGe-Curriculum, der ebenfalls die Vorgaben erfüllt.

Wie lange ist die Qualifikation gültig?

Das Zertifikat ist unbefristet. Erwartet wird jedoch eine regelmäßige Fortbildung, zum Beispiel durch Tagesseminare zu Beatmung, Notfallmanagement oder Trachealkanülenmanagement.

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