Praxisanleiter-Pflichtfortbildung: Was gilt für die 24 Stunden nach § 4 PflAPrV?
Seit dem Pflegeberufegesetz müssen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter jedes Jahr 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung nachweisen. Dieser Beitrag erklärt die Rechtsgrundlage, die Anforderungen an die Inhalte und die praktische Umsetzung, auch als Online-Refresher.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 PflAPrV
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) regelt in § 4 Abs. 3, dass Praxisanleiter eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden sowie eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachweisen müssen.
Die Pflicht gilt für alle Praxisanleiter, die Auszubildende in der generalistischen Pflegeausbildung anleiten. Der Nachweis wird von den Pflegeschulen und bei Prüfungen durch die zuständigen Behörden verlangt.
Was zählt als berufspädagogische Fortbildung?
Anerkannt werden Fortbildungen mit pädagogischem Schwerpunkt: Lernbegleitung, Beurteilen und Bewerten, Feedback und Konfliktgespräche, Lerntheorien, Umgang mit Lernschwierigkeiten, Rollenverständnis und rechtliche Grundlagen der praktischen Ausbildung. Reine Fachfortbildungen ohne pädagogischen Bezug zählen in der Regel nicht.
Die 24 Stunden können auf mehrere Veranstaltungen verteilt werden. Üblich sind drei Module zu je 8 Unterrichtsstunden, die im Laufe des Kalenderjahres besucht werden.
Online oder Präsenz?
Das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt die Durchführung als Live-Online-Unterricht, sofern Interaktion und Anwesenheit sichergestellt sind. Aufgezeichnete Videos ohne Live-Beteiligung erfüllen die Anforderung nicht.
Unser Praxisanleiter-Refresher findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen als Live-Online-Unterricht statt, jeweils von 8:00 bis 16:30 Uhr. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 24 Stunden sowie 12 Punkte der Registrierung beruflich Pflegender (RbP).
Fristen und Nachweis
Die 24 Stunden beziehen sich auf das Kalenderjahr. Wer die Fortbildung versäumt, darf die Praxisanleitung formal nicht weiter ausüben, bis der Nachweis erbracht ist. Planen Sie die Termine deshalb früh im Jahr, Dezember-Kurse sind erfahrungsgemäß schnell ausgebucht.
Bewahren Sie die Teilnahmebescheinigungen mindestens so lange auf, wie Sie als Praxisanleiter tätig sind. Arbeitgeber dokumentieren die Nachweise meist in der Personalakte.
Häufige Fragen
Reicht eine Fachfortbildung für die 24 Stunden?
Nein. Die Fortbildung muss berufspädagogisch ausgerichtet sein. Fachliche Themen können ergänzend vorkommen, bilden aber nicht den Kern.
Kann ich die 24 Stunden auf mehrere Jahre verteilen?
Nein. Die 24 Stunden müssen in jedem Kalenderjahr erbracht werden.
Gilt die Pflicht auch für OTA, ATA oder MFA?
Die PflAPrV gilt für die Pflegeausbildung. Für andere Berufe gelten eigene Vorgaben, unser Refresher wird aber auch von Praxisanleitern dieser Berufe genutzt.
